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Preisgestaltung/ Kostenerstattung


Preisgestaltung


Da Detektive i.A. Dienstleistungsverträge abschließen, wird die erbrachte Leistung in der Regel nach der dafür aufgewandten Zeit abgerechnet – üblicherweise nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und den gefahrenen Kilometern.

Detektive gestalten gemäß der freien Marktwirtschaft ihre Preise selber. Dennoch halten sich seriöse Detekteien – insbesondere solche, die einem der führenden Berufsverbände angehören – in der Regel an die marktüblichen Preise, die sich im Laufe der Jahre herausgebildet haben.

Nach Ansicht von Mitgliedern des BID (Bund Internationaler Detektive) mit langjähriger Erfahrung lässt sich eine seriöse Ermittlungsarbeit kaum unterhalb eines Stundensatzes von 50 Euro anbieten. Es gibt allerdings auch Detekteien, die mehr als das Doppelte berechnen.

Unsere Stundensätze bewegen sich generell im unteren Bereich marktüblicher Preise. Lediglich In Ausnahmefällen, insbesondere bei Einsatz aufwendiger Ermittlungsmethoden oder Einsatz hoch spezialisierten Personals (z..B. Experten in Lausch- und Spionage-Abwehr) müssen wir höhere Stundensätze berechnen.

Bevor Sie einen Vertrag mit uns abschließen, bieten wir Ihnen außerdem zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch an. In diesem Gespräch zeigen wir Ihnen auf der Basis ihrer berechtigten Interessen und im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten Möglichkeiten der Problemlösung auf.

Grundkosten und Verwaltungskosten werden von uns nicht berechnet. Die von einigen Detekteien in Rechnung gestellten Nacht- und Feiertagszuschläge werden in unseren Stundensatz in der Regel nicht eingerechnet.

Wir stellen Ihnen über den Stundensatz hinaus lediglich Kilometergeld (branchenübliche Preise im Bereich von 0,80 Euro bis 1, 20 Euro) und gegebenenfalls besonderer Auslagen im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages (z.B. Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten, Einsatz spezieller Technologien wie z.B. GPS) in Rechnung.

Im Zusammenhang mit der Absprache der Ermittlungsstrategie besprechen wir mit dem Klienten auch die voraussichtlichen Kosten alternativer Ermittlungsszenarien. Dabei besteht für den Kunden auch die generelle Möglichkeit, die Einsatzzeiten einzugrenzen bzw. ein Honorarlimit festzulegen.

Im Anschluss an die Besprechung konkreter Ermittlungsstrategien und die Klärung noch offener Fragen erhalten Sie eine exakte Ausfertigung aller wesentlichen Vereinbarungspunkte einschließlich der veranschlagten Kosten und der Detektiv-Auftragszielbeschreibung.


Erstattung der Detektivkosten


Detektivkosten können häufig von der Steuer abgesetzt werden. Ist Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so sind die Detektivkosten in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar (Vgl Finanzgericht Hessen, Az 8, K 3370/88, EFG, S. 576).

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Detektiv-Kosten gem. § 91 Abs.1 ZPO erstattungsfähig – in der Regel dann, wenn die Beauftragung eines privaten Ermittlers als vernünftig und sachdienlich anzusehen ist (z.B. wenn es derzeit noch an Beweisen fehlt). Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich allerdings das Vorliegen eines konkreten Verdachts, den der Privatermittler aufklären soll. (Vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 89, S.888).

Außerdem ist die Erstattungsfähigkeit durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Dazu müssen die Detektiv-Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Streitgegenstand stehen. (Vgl. J. Vahle: Rechtsfragen um den Einsatz von (Privat-) Detektiven. In: NBW Nr.21 v. 24.05.1993; Fach 30, S. 880).

Ferner hat gemäß § 91 Abs. 1 S.1 ZPO die unterliegende Partei grundsätzlich dem Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, „soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren“. Darunter fallen auch Detektivkosten, sofern sie zur Verbesserung der prozessualen Lage der obsiegenden Partei notwendig und geeignet sind.

Detektiv-Kosten können auch gemäß § 823 BGB im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit sie zur Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen haben.

Es gibt eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen, nach denen die Verursacher für die Detektiv-Kosten in Regress genommen werden können. Hier einige repräsentative Beispiele:

  • Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muss der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe zurückzahlen (Beschluss des BGH, Az VI ZR 110/89).
  • Detektivkosten sind im Unterhaltsprozess zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltsberechtigten vorteilhaft verändern können. (OLG Schleswig v. 10.02.1992, Az 15 WF 15 WF 218/91).
  • Arbeitgeber dürfen bei Vorliegen eines begründeten Anfangsverdachts krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen und wenn keine billigeren Mittel zur Aufklärung verfügbar waren (Vgl. BAG Kassel v. 17.09.1998 – 8 AZR 5/97).
  • Verhält sich ein Arbeitnehmer während ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig, begeht er eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung und ist dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig. Diese Schadensersatzpflicht umfasst alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen – einschließlich der durch Ermittlung und Observation entstehenden Detektiv-Kosten bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen können. Er darf sich vielmehr hierzu professioneller Hilfe durch Privatdetektive bedienen. (Vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 540/99).

Nähere Details und weitere Beispiele von Gerichtsurteilen zur Erstattung von Detektiv-Kosten erfahren Sie aus dem Internet oder von Ihrem Rechtsbeistand.









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